Gefährdungsbeurteilung für Luftreinigungsanlagen

Gefährdungsbeurteilung - "Bedienen von Luftreiniger (Viren)"
nach ArbSchG §5, BetrSichV §3, ArbStättV §3

Mit unserem langjährigen Erfahrungswissen auf dem Gebiet der Raumhygiene haben wir einen zuverlässigen, leicht anwendbaren Luftreiniger entwickelt. Die Anlage mit ihrer hochmodernen Filtertechnik ermöglicht es, die Konzentration infektiöser Aerosole in der Luft erheblich zu reduzieren.

Im Dezember 2020 wurde unser Hygiene-Air-Tower einer Prüfung entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung unterzogen. Vom Sachverständigenbüro erhielten wir im Januar 2021 das Zertifikat. Damit ist der Hygiene Air Tower zugelassen als Luftreiniger gegen COVID.

2020© IVAT GmbH
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